Jeder Vertragsstaat erwägt, in Übereinstimmung mit seinem innerstaatlichen Recht die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um entsprechende Amtsträger, die an einem Finanzkonto im Ausland beteiligt oder in Bezug darauf unterschriftsberechtigt oder anderweitig bevollmächtigt sind, zu verpflichten, diesen Umstand den zuständigen Behörden anzuzeigen und geeignete Unterlagen zu solchen Konten zu führen.
六、各缔约国均应当根据本国法律考虑采取必的措施,外国银行中拥有利益、拥有签名权或者其他权力的有关公职人员向有关机关报告这种关系,并保持与这种有关的适当记录。