Bevor der ersuchte Vertragsstaat eine nach diesem Artikel getroffene vorläufige Maßnahme aufhebt, gibt er dem ersuchenden Vertragsstaat, soweit möglich, Gelegenheit, seine Gründe für eine Fortdauer der Maßnahme darzulegen.
八、在解除依照本条规定采取的任何临之前,如果有可能,被请求缔约国应当给请求缔约国以说明继续保该的理由的机会。