Die Genugtuung kann in Form des Geständnisses der Verletzung, eines Ausdrucks des Bedauerns, einer förmlichen Entschuldigung oder auf andere geeignete Weise geleistet werden.
Sie schreibt, dass die Folter Ossetschkin zufolge vor allem Straf- oder Untersuchungsgefangene treffe, die man zwingen wolle, Geständnisse oder Falschaussagen gegen andere zu liefern.