Die Festlegung der Grenzen des Festlandsockels eines Küstenstaats im Einklang mit Artikel 76 und Anlage II des Seerechtsübereinkommens sowie Anlage II der Schlussakte der Dritten Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen ("Schlussakte") erfordert ein Programm für die hydrografische und geowissenschaftliche Vermessung und Kartierung des Festlandrands.
沿海国为了按照公约第七十附件二以及《第三次联合国海洋法会议最后文件》(“最后文件”)附件二陆架界限,必须进行一个陆边水文地球科学调查测绘方案。