Die Schaffung nationaler Mechanismen, namentlich auch nationaler Koordinierungsstellen, ist für seine Durchführung auf einzelstaatlicher Ebene entscheidend.
Dies kann bedeuten, dass wir Gerichtsverfahren gelegentlich durch andere Mechanismen, wie etwa Wahrheitskommissionen, Untersuchungskommissionen und Wiedergutmachungsprogramme, ergänzen müssen.
Die Tätigkeit der nationalen Mechanismen wurde darüber hinaus auch durch Struktur- und Kommunikationsprobleme innerhalb von und zwischen Regierungsstellen behindert.
Zu oft enthalten die innerstaatlichen Rechtsvorschriften keine derartige Bestimmung, und es müssen Schritte zur Schaffung solcher Mechanismen unternommen werden.
Der langfristige Mechanismus zur Vorbeugung und Beseitigung von Zahlungsverzügen seitens kleiner und mittlerer Unternehmen soll vervollständigt werden.