Sofern in diesen Regeln nichts anderes bestimmt ist, bedürfen die Beschlüsse der Konferenz über alle Verfahrensangelegenheiten der Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Vertreter.
Eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten kritisierte das Vetorecht aus verschiedenen Gründen; viele von ihnen hielten aber auch seine Abschaffung zum jetzigen Zeitpunkt für unrealistisch.
Die überwiegende Mehrheit der Konflikte sind interne Kriege zwischen einer Regierung und aufständischen Kräften; auf alle Fälle finden sie unter Beteiligung bewaffneter Gruppen statt.
Stimmt die Mehrheit der Mitglieder binnen dreißig Tagen nach dem Datum dieser Mitteilung dem Antrag zu, wird die Tagung an dem gewünschten Ort abgehalten.
Der Einspruch wird sofort zur Abstimmung gestellt; falls nicht die Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Vertreter die Entscheidung des Präsidenten aufhebt, bleibt sie bestehen.
Jede Änderung, die von der Mehrheit der auf der Konferenz anwesenden und abstimmenden Vertragsstaaten angenommen wird, wird der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Billigung vorgelegt.
Stimmt binnen dreißig Tagen nach dem Datum der Mitteilung des Generalsekretärs die Mehrheit der Mitglieder zu, so wird nach Regel 8 eine Sondertagung der Generalversammlung einberufen.
Jede Änderung, die mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der auf der Konferenz anwesenden und abstimmenden Vertragsstaaten beschlossen wird, wird vom Generalsekretär allen Vertragsstaaten zur Annahme vorgelegt.
Eine Beibehaltung des Status quo ist für eine überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten, die die derzeitige Situation für verbesserungsbedürftig halten, nicht hinnehmbar.
Hinsichtlich der Beziehungen zwischen dem Sicherheitsrat und der Generalversammlung sprach die Mehrheit der Mitgliedstaaten dieses Thema im Zusammenhang mit dem angeblichen Eingreifen des Rates in die Zuständigkeit der Versammlung an.