2.Ein ständiger Mechanismus zur Überwachung von Sanktionen muss entwickelt werden, damit sichergestellt ist, dass "intelligente Sanktionen" zielgenauer angewandt und besser durchgesetzt werden und dass dem Sicherheitsrat Informationen über Nichtzusammenarbeit oder Nichtbefolgung zur Kenntnis gebracht werden.
3.Ferner ersuchte mich der Rat, ihm in 30 Tagen und danach in monatlichen Abständen darüber Bericht zu erstatten, inwieweit die Regierung Sudans in dieser Angelegenheit Fortschritte erzielt hat, und er verlieh seiner Absicht Ausdruck, im Falle einer Nichtbefolgung weitere Maßnahmen zu erwägen.