Weitere nachhaltige und wirksame Fortschritte im Sicherheitsbereich sowie nachhaltige, wirksame Sicherheitskooperation auf der für Phase I dargelegten Grundlage.
Als der Ausschuss seine Tätigkeit aufnahm, war für Phase A vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten über geeignete Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus verfügten.
Der Rat begrüßt die Absicht des Generalsekretärs, Strategien zu entwickeln, die Frauen zur vollen Mitwirkung an allen Phasen des Friedensprozesses ermutigen sollen.
Umfang und Zusammensetzung eines integrierten Missionsarbeitsstabs würde sich nach dem Wesen der unterstützten Feldtätigkeit und der Phase, in der sie sich befindet, richten.
Aus all diesen Gründen müssen die Phasen A, B und C reevaluiert werden, damit der Durchführung der Resolution 1373 durch die Staaten besser Rechnung getragen wird.
Die Reevaluierung der Phasen A, B und C ist ein unerlässlicher Schritt, um festzustellen, wie der Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus mit seinem Überwachungsmechanismus vorankommen kann.
Wenn die Parteien ihre Verpflichtungen zügig erfüllen, können die Fortschritte innerhalb der Phasen und die übergreifenden Fortschritte auch schneller als im Plan vorgesehen eintreten.
Die zweite Phase soll vor allem dazu dienen, die Ausarbeitung und Umsetzung nationaler Strategien zur nachhaltigen Entwicklung für ausgewählte kleine Inselentwicklungsländer im Pazifik voranzubringen.