1.Im zweiten Absatz der Präambel seiner Resolution 1706 (2006) über die Krise in Darfur wies der Rat auf seine frühere Bekräftigung dieser Bestimmungen hin.
2.47. ersucht den Ausschuss außerdem, im Einklang mit der Präambel dieser Resolution neue Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung des Weltraums zu behandeln und aufzuzeigen.
3.Die Kinderrechte sind keine isolierten, aus ihrem Kontext losgelösten Werte, sondern stehen in einem breiteren ethischen Rahmen, der in Artikel 29 Absatz l und in der Präambel des Übereinkommens ansatzweise dargestellt wird.
4.Bei der Auslegung dieses Übereinkommens sind sein Zweck und Ziel, wie in der Präambel dargelegt, sein internationaler Charakter und die Notwendigkeit zu berücksichtigen, seine einheitliche Anwendung und die Wahrung des guten Glaubens im internationalen Handel zu fördern.
5.49. ersucht den Ausschuss, im Einklang mit der Präambel dieser Resolution neue Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung des Weltraums zu prüfen und aufzuzeigen und der Generalversammlung auf ihrer achtundfünfzigsten Tagung einen Bericht vorzulegen, der auch seine Ansichten darüber enthält, welche Themen in Zukunft zu untersuchen wären.