Nun ist vor einer Stunde ungefähr folgende Mitteilung eingegangen bei uns: Laut dem Oberverwaltungsgericht Münster hat RWE, der Konzern, eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben, und es heißt darin, die Entscheidung der Richter über die Rechtmäßigkeit der Rodungen werde abgewartet.