" Haupttäter waren Hitler, Himmler, Heydrich, alle anderen haben nur sozusagen Beihilfe zum Mord geleistet. Und in der Rechtsprechung hat sich da ein Rechtssubjekt durchgesetzt, nämlich der Gehilfe, das waren Gehilfen" .
Als Vater des Konzeptes, in dem die Natur als Rechtssubjekt festgeschrieben werden soll, gilt der im Mai verstorbene US-amerikanische Umweltrechtler Christopher Stone.
Manuel Schlichter, Mitinitiator des Volksbegehrens in Bayern, beispielsweise glaubt, dass – sollte die Natur als Rechtssubjekt verankert sein – ihre Belange deutlich häufiger verhandelt würden.
Das Europäische Parlament hat vor einigen Monaten eine Studie erstellen lassen, in der untersucht wurde, ob das Konzept, die Natur als " Rechtssubjekt" anzuerkennen, einen Mehrwert für den Bereich des Umweltrechts der EU bringen könnte.