Endgültig beigelegt wurde der Streit um die Spannweite des Rechtsstaatsmechanismus erst vor wenigen Wochen bei den Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament.
Dabei weisen die Bundesländer große Spannweiten auf: Nordrhein-Westfalen leistet sich die geringsten Ausgaben, Hamburg, dann Bayern, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen die höchsten.