4.Der Vertragsstaat, der die Hoheitsgewalt über das Gebiet ausübt, in dem der einer Straftat des Verschwindenlassens Verdächtige aufgefunden wird, unterbreitet den Fall, wenn er den Betreffenden nicht im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen an einen anderen Staat ausliefert oder übergibt oder an ein internationales Strafgericht überstellt, dessen Gerichtsbarkeit er anerkannt hat, seinen zuständigen Behörden zum Zweck der Strafverfolgung.
4.一、 缔约国在其管辖的领土上发现据称犯有强迫失踪罪的人,如果不按其国际义务将该人引渡或移交给另一国家,或移交该缔约国承认其司法权的某一国际刑事法庭,则该国应将案件提交本国的主管机关起诉。