Der Vertragsstaat, in dem der Verdächtige strafrechtlich verfolgt wird, teilt nach innerstaatlichem Recht oder nach den anwendbaren Verfahren den Ausgang des Verfahrens dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mit; dieser unterrichtet die anderen Vertragsstaaten.
起指控罪的缔约国应依照国内法可适用的程,讼程的终局结果通知联合国秘书长,由此情况转达他缔约国。