Weil man glaubt, dass sich an diesem Tage die wilden Vögel zu Paaren beginen, so wurde Valentin in England und Frankreich zum Schutzpatron der Verliebten und Verlobten.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Ehe nach ausländischem Recht in Deutschland unwirksam ist: Wenn der Verlobte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.