Die untersuchende Behörde ist berechtigt, zu diesem Zweck Zeugen, einschließlich aller der Beteiligung beschuldigten Beamten, vorzuladen und die Vorlage von Beweismaterial zu verlangen.
Was die internationalen Strafgerichtshöfe betrifft, so war der Bereich im Zusammenhang mit Anträgen auf Zugang zu urkundlichen Belegen und zu Zeugen beratend tätig.