1.Ein Ergebnis des Gipfels war jedoch eine explizitere Zweckbindung von Mitteln für die soziale Entwicklung in der Vergabepolitik für die öffentliche Entwicklungshilfe.
1.Das Datenschutzgesetz von 1990 betont für die Sammlung von Daten die Zweckbindung und die Verpflichtung, den Bürger und die Bürgerinnen über die Verwendung aufzuklären und die Daten danach zu löschen.