Daher können Vertragsstaaten ein Ersuchen um Auslieferung oder Rechtshilfe nicht allein mit der Begründung ablehnen, dass es eine fiskalische Straftat betrifft.
Die Kontaktgruppe fordert die Parteien auf, in redlicher Absicht und konstruktiv mitzuwirken, einseitige Schritte zu unterlassen und jede Form von Gewalt abzulehnen.
Ist ein Vorschlag angenommen oder abgelehnt worden, so kann er nicht erneut behandelt werden, es sei denn, dass die Konferenz dies mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Vertreter beschließt.
Darüber hinaus wurden die vor dem Konflikt in beiden Regionen geltenden Rechtsvorschriften und die vorherrschende Rechtsordnung von wichtigen Gruppen, die als Opfer der Konflikte angesehen werden, in Frage gestellt oder abgelehnt.
Die Vertragsstaaten können ein Auslieferungsersuchen nicht mit der alleinigen Begründung ablehnen, dass die Straftat als eine Tat angesehen wird, die auch fiskalische Angelegenheiten berührt.
Die Vertragsstaaten können ein Rechtshilfeersuchen nicht mit der alleinigen Begründung ablehnen, dass die Straftat als eine Tat angesehen wird, die auch fiskalische Angelegenheiten berührt.