Werden die Güter nach Absatz 2 Buchstabe c verkauft, so hat der Beförderer den Verkaufserlös für die Person, der die Güter zustehen, abzüglich der dem Beförderer gegebenenfalls entstandenen Kosten sowie sonstiger Beträge, die dem Beförderer in Zusammenhang mit der Beförderung dieser Güter zustehen, zu verwahren.
四、物根据本条第二款第三项出售的,应有权提取物的的利益管出售物的价款,但可从中扣除担的任何费用和应付给的与输这些物有关的其他任何款项。