Wir müssen auch darauf achten, dass Präventivmaßnahmen die grundlegenden Ungerechtigkeiten oder Motivationen, die Menschen zur Waffe greifen ließen, nicht ignorieren.
Die beteiligten Vertragsstaaten stellen sicher, dass die Souveränität des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet diese Ermittlungen stattfinden sollen, uneingeschränkt geachtet wird.
Die grenzüberschreitende Kriminalität und ihre Auswirkungen achten keine Grenzen, gehen an keinem Gemeinwesen vorbei und lassen das Leben keines einzigen Bürgers unberührt.