2.Ungeachtet der Artikel 11, 13 und 14 kann der Beförderer oder eine ausführende Partei Güter auf See aufopfern, wenn die Aufopferung vernünftigerweise für die allgemeine Sicherheit oder zur Abwendung einer Gefahr für Menschenleben oder andere in gemeinsamer Gefahr befindliche Sachen erfolgt.
3.Paulus schließt all diese Ermahnungen wie er begonnen hat: mit einem hoffnungsvollen Gebet, dass Gott ihr Leben mit seiner Heiligkeit durchdringt, und dass er sie bestimmt, aufopfernd und untadelig zu sein, bis Er wiederkommt.
4.Ebensolche Existenzen des Guten, und hiemit unverletzliche Verhältnisse, sind alle Momente, welche von der Tugend selbst an ihr darangesetzt und aufgeopfert werden sollten.
5.In der Realisierung ihres Begriffes, Geist zu sein, aber geht sie in das Sein für Anderes über ; ihre Sichselbstgleichheit wird zum wirklichen sich aufopfernden absoluten Wesen ; es wird zum Selbst, aber zum vergänglichen Selbst.
6.Als die Substanz ist der Geist die unwankende gerechte Sichselbstgleichheit ; aber als Für-sich-sein ist sie das aufgelöste, das sich aufopfernde gütige Wesen, an dem jeder sein eignes Werk vollbringt, das allgemeine Sein zerreißt und sich seinen Teil davon nimmt.