Burundi hat inzwischen ein ähnliches integriertes Büro beantragt, das im Anschluss an den gegenwärtigen Friedenssicherungseinsatz eingerichtet werden soll.
Letzteren wird nahegelegt, die Regierung(en), die die Aufnahme in die Liste beantragt hat (haben), zu konsultieren, bevor sie die Listenstreichung empfehlen.
Die Anträge werden erst dann an den Ausschuss weitergeleitet, wenn die Frist für eine nochmalige Prüfung verstrichen ist, ohne dass eine solche beantragt wurde.
Das AIAD hat zusätzliche Mittel beantragt, um die Dienste sachverständiger Prüfer auf diesem Gebiet in Anspruch nehmen zu können, und es wird diesen kritischen Bereich auch weiterhin überwachen.
Sie leitet den Antrag zur Unterrichtung und gegebenenfalls zur Stellungnahme an die Regierung(en), die die Aufnahme in die Liste beantragt hat (haben), sowie an die Regierung(en) der Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzstaaten.