10.Der Rat bekräftigt sein nachdrückliches Bekenntnis zur Souveränität, Unabhängigkeit, territorialen Unversehrtheit und nationalen Einheit Afghanistans.
13.Die Sondertagung der Generalversammlung bekräftigt die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft zur weiteren Umsetzung des Aktionsprogramms.
19.Der Sicherheitsrat bekräftigt das Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit Äthiopiens und Eritreas.