Das "Kontrollumfeld", oft auch als "Organisationskultur" bezeichnet, ist das Fundament interner Kontrolle und die Grundlage für alle weiteren Komponenten interner Kontrolle.
Die Vertragsstaaten gewähren einander Hilfe bei der Suche, Identifizierung und Ermittlung des Aufenthaltsorts der in Absatz 1 Buchstabe a bezeichneten Kinder.
Gibt es ein solches Gericht nicht, so kann diese Klage gegebenenfalls bei einem nach Artikel 68 Buchstabe b bezeichneten Gericht anhängig gemacht werden.
Diese beiden Berichte halfen uns auch dabei, über die schwierigen Fragen im Zusammenhang mit dem in meinem Millenniums-Bericht so bezeichneten "Interventionsdilemma" nachzudenken.