2.Die zwangsweise Rekrutierung von Flüchtlingen, insbesondere Kindern - auch solcher, die zuvor demobilisiert wurden - sowohl durch Regierungstruppen als auch durch Rebellengruppen gab ebenfalls Anlass zu großer Besorgnis.
3.Die Vertragsstaaten ergreifen alle durchführbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihrer Herrschaftsgewalt unterstehende Personen, die unter Verstoß gegen dieses Protokoll eingezogen oder in Feindseligkeiten eingesetzt wurden, demobilisiert oder auf andere Weise aus dem Wehrdienst entlassen werden.
1.Die Arbeit bezüglich der Zielgruppen mit Vorzugsbehandlung, darunter Armeeangehörige und ihre Familienangehörigen sowie demobilisierte Armeeangehörige, ist zu verstärken und das Arbeits- und Absicherungssystem für demobilisierte Armeeangehörige zu vervollständigen.