Eine solche Selbstverpflichtung käme zwar nicht einer rechtsverbindlichen Maßnahme gleich, doch einige Mitgliedstaaten gaben zu verstehen, dass sie durchaus praktische Folgen haben würde.
Beide Befürchtungen sind heute durchaus realistisch: der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist nicht mehr das wirksame Hindernis, das er früher war.