Solche Kontexte sind für eine Friedenssicherung mit Zustimmung der Beteiligten ungeeignet; ihnen muss vielmehr mit konzertierten Maßnahmen begegnet werden.
Die Überprüfung gelangte zu konkreten Schlussfolgerungen hinsichtlich der Frage, inwieweit die gegenwärtige institutionelle Struktur für die Behandlung dieser Problematik geeignet ist.
Darüber hinaus sind die Vereinten Nationen gefordert, das globale Gemeingut zu schützen - eine Aufgabe, für die sie auf einzigartige Weise geeignet sind.
Ebenso wenig geeignet wären Verfallsklauseln, was die Aufgabe des Sicherheitsrats betrifft, der Liste der Angriffshandlungen in Resolution der Generalversammlung 3314 (XXIX) (1974) neue Handlungen hinzuzufügen.
Die entwickelten Staaten tragen hierbei eine besondere Verantwortung, und sie sollten mehr tun, um ihre bestehenden Truppenkapazitäten in Kontingente umzuwandeln, die für Friedenseinsätze geeignet sind.