8.Der Sicherheitsrat erkennt die Notwendigkeit an, bei Friedenssicherungseinsätzen im Einklang mit Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen gegebenenfalls mit regionalen und subregionalen Organisationen und multinationalen Abmachungen zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Kapazitäten und Ansätze sowohl vor als auch während der Dislozierung sowie nach dem Abzug der Friedenssicherungsmissionen der Vereinten Nationen zueinander komplementär sind.
8.“安全理事会认识到,必须根据《联合国宪章》第八章的规定,酌情
参与维持和平行动的区域和次区域组织及多国安排进行合作,以确保联合国维持和平特派团部署之前、部署期间及撤离之后在能力和办法上得到配合补充。