Ob sie irgendwann einfach die Telematik mitbenutzen werden, sich nachträglich an den Kosten beteiligen, ob die Versicherten der Privatversicherungen gar nicht darauf zugreifen können, das ist unklar.
Denn um überhaupt entscheiden zu können, ob ein Inhalt überhaupt geflaggt werden kann, müsste der Nutzer bei jedem Upload, der möglicherweise fremde Inhalte mitbenutzt, schwierige Rechtsfragen klären, gibt Nolte zu bedenken.