Zur Umsetzung und Weiterverfolgung der in Ziffer 24 der Wiener Erklärung eingegangenen Verpflichtungen werden die nachstehenden konkreten Maßnahmen empfohlen.
Heute sind es drei bedeutsame Herausforderungen für die internationale Gemeinschaft, die besonders dringende Maßnahmen erfordern, wie nachstehend beschrieben wird.
Die Neuformulierung des Überwachungsrahmens einschließlich der neuen Zielvorgaben und zugehörigen Indikatoren gemäß den Empfehlungen der Interinstitutionellen und Sachverständigengruppe ist nachstehend dargestellt.
Ferner werden, mit der nachstehenden Ausnahme, auch alle Gegenstände gestrichen, die vom Sicherheitsrat in den vorangegangenen drei Kalenderjahren nicht behandelt wurden.
Hinzu kommt, dass ohne eine Stärkung der Kapazitäten der Hauptabteilung die nachstehend beschriebenen Verbesserungen unserer Koordinierungsmechanismen für Konfliktprävention keine optimale Wirkung entfalten können.
Da es ein ergebnisorientierter Plan ist, werden Fortschritte allerdings davon abhängen, dass die Parteien redliche Anstrengungen unternehmen und allen nachstehend dargelegten Verpflichtungen nachkommen.
So leiteten beispielsweise die Abteilungen Innenrevision I und Innenrevision II, wie nachstehend erwähnt, Bewertungen ihrer Tätigkeit ein, die in den kommenden Monaten abgeschlossen werden.
Die nachstehend zusammengefassten Initiativen und Aktivitäten werden von den Abteilungen des Amtes geplant und durchgeführt, um die internen Aufsichtstätigkeiten in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen zu verstärken.
Zur Umsetzung und Weiterverfolgung der in Ziffer 26 der Wiener Erklärung eingegangenen Verpflichtungen, sichere und wirksame Alternativen zum Freiheitsentzug zu fördern, werden die nachstehenden konkreten Maßnahmen empfohlen.