Die Absätze 1, 2, 3 und 4 sind als Bestandteil jeder Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung anzusehen; jede mit diesen Absätzen nicht vereinbare Bestimmung einer solchen Klausel oder Vereinbarung ist nichtig.
五、一款、二款、三款和四款规定,视为每一仲款或仲一部分,此种款或规定,凡与其不一致,一概无效。