Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
Der chinesische Telekommunikationskonzern Huawei will ein US-Gesetz, das das Unternehmen von Aufträgen ausschließt, für verfassungswidrig erklären lassen.
Vorangegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt hat.