Sie sollen Geldbußen in Höhe von 150.000 Euro bezahlen. Seit 2004 dürfen die Preise nicht verschreibungspflichtiger Medikamente frei festgelegt werden.
" Das lag vielleicht auch ein bisschen an der naiven Idee, dass man ein wahrscheinlich verschreibungspflichtiges Arzneimittel vom Baum pflücken kann" , sagt der Professor für Pflanzenbiotechnologie an der TU Darmstadt.