Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen gesetzgeberischen, verwaltungsmäßigen, gerichtlichen oder sonstigen Maßnahmen, um auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
二. 缔约国应当采取一切有法、行政、司法或其他措施,
与其他人平等
基础上,
疾人遭受酷刑或
忍、不人道或有辱人格
待遇或处罚。