3.Auf ihrer fünfundfünfzigsten Tagung beschloss die Generalversammlung, die Behandlung des aktualisierten Berichts bis zur sechsundfünfzigsten Tagung zurückzustellen.
4.18. beschließt, die Behandlung der Frage der ausstehenden Beiträge des ehemaligen Jugoslawien bis zu ihrer neunundfünfzigsten Tagung zurückzustellen.
6.Es ist so, dass weiterhin ein Betrag von circa 1,9 Milliarden Euro zurückgestellt wurde für Rechtsrisiken und Folgen des Dieselskandals beziehungsweise der Dieselkrise.