Eine Konferenz der Vertragsstaaten wird frühestens vier Jahre und spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens zu dem Zweck abgehalten, die Wirkungsweise des Ausschusses zu überprüfen und in Übereinstimmung mit dem in Artikel 44 Absatz 2 beschriebenen Verfahren zu entscheiden, ob es zweckdienlich ist, die Überprüfung dieses Übereinkommens in Übereinstimmung mit den in den Artikeln 28 bis 36 bezeichneten Aufgaben einer anderen Stelle zu übertragen, ohne dabei irgendeine Möglichkeit auszuschließen.
在本公约生效后至少四但最多,举行缔约国会议,评估委员会的工作,并依照四十四条二款确定的程序,在不排除任何的前提下,决定是否根据二十八至三十条规定的职,将本公约的监督职转交给另一机构。