Der Sicherheitsrat sollte eine Liste im Voraus festgelegter Sanktionen für die Nichteinhaltung der Ratsresolutionen zur Terrorismusbekämpfung durch einen Staat ausarbeiten.
Die internen Kontrollen im Bereich des Vertragsmanagements müssen gestärkt werden, um zu gewährleisten, dass der Auftragshöchstwert nicht ohne vorherige Genehmigung überschritten wird.
Ist ausnahmsweise keine vorherige Unterrichtung möglich, so setzt der Vertragsstaat, der die Informationen erhält, den übermittelnden Vertragsstaat unverzüglich von der Offenlegung in Kenntnis.