Vorbehaltlich des Artikels II Absätze 1 und 3 ist dieses Abkommen nicht so auszulegen, als verpflichte es die Vereinten Nationen oder die OVCW, Materialien, Daten oder Informationen zur Verfügung zu stellen, deren Offenlegung es nach ihrer Auffassung notwendig machen würde, gegen ihre nach ihrer Gründungsurkunde oder ihrer Politik hinsichtlich der Vertraulichkeit bestehende Verpflichtung zum Schutz solcher Informationen zu verstoßen.
在符合第二条第1和第3款规定的情况下,本协定中任何部分均不为要求联合国或止化学武器组织认为披露将使其必须违反成立文书所规定的义务或保护这种信息的保密政策的任何材料、数据和信息。