Weitere nachhaltige und wirksame Fortschritte im Sicherheitsbereich sowie nachhaltige, wirksame Sicherheitskooperation auf der für Phase I dargelegten Grundlage.
5 Der Sonderbeauftragte sollte dem Generalsekretär für die Sicherheit der Mission verantwortlich sein; diese Verantwortung sollte institutionalisiert werden.