Kinder mit Behinderungen sind unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen und haben das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
二. 残出生后应当立予以登记,从出生起应当享有姓名权,享有获得国籍的权,尽可能享有知悉父母得到父母照顾的权。