(6) 5.A.1.b.7: Rundfunksendegerät (z. B. für Funk und Fernsehen), das im Frequenzbereich 0,5 - 500 MHz (MF- bis UHF-Bereich) mit Ausgangspegeln über 1 kW (Effektivwert (RMS)) arbeitet.
Als die rot-grüne Koalition 2000 in Berlin das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG verabschiedete, stieg diese Vergütung auf 17,8 Pfennig pro Kilowattstunde.