Die Konferenz der Vertragsstaaten wird vom Generalsekretär der Vereinten Nationen spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens einberufen.
Die Konferenz der Vertragsstaaten wird vom Generalsekretär der Vereinten Nationen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens einberufen.
Je nach der jeweiligen Lage spezifischer Friedenssicherungseinsätze werden Sitzungen so oft abgehalten, wie dies erforderlich und praktisch durchführbar ist.