Die Prüfung offenbarte erhebliche Abweichungen zwischen den von der Abteilung Rechnungswesen genehmigten Forderungsabschreibungen und den von der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze verbuchten Beträgen.
Die bestehenden Verfahren für Forderungsabschreibungen müssen dahin gehend überprüft werden, dass in Zukunft sichergestellt ist, dass die zusätzlichen Kosten sowie der Zeitaufwand für die Beitreibung kostenwirksam sind.