Wird der Antrag angenommen, so werden diejenigen Teile des Vorschlags, die daraufhin gebilligt werden, der Konferenz als Ganzes zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ein Vorschlag gilt als Änderungsantrag zu einem anderen Vorschlag, wenn er lediglich die Ergänzung, Streichung oder Änderung eines Teils dieses Vorschlags vorsieht.