Die Angriffe auf VN-Mitarbeiter gingen während des Berichtsjahrs zwar bedauerlicherweise weiter, doch zeitigen neu eingeführte Maßnahmen anscheinend positive Ergebnisse.
Wenn Friedenssicherungseinsätze zur Umsetzung von Friedensabkommen entsandt werden, müssen sie entsprechend ausgestattet und in der Lage sein, Angriffe durch friedensfeindliche Kräfte abzuwehren.
Unmittelbar drohende Gefahren sind durch Artikel 51 vollständig abgedeckt, der das naturgegebene Recht souveräner Staaten zur Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs gewährleistet.
Die große Mehrzahl der für die Angriffe verantwortlichen Täter bleibt ungestraft, und die wenigen, die gefasst werden, kommen meist mit glimpflichen Strafen davon.
Der Sicherheitsrat sollte sich ausdrücklich dazu verpflichten, bei einem nuklearen Angriff oder der Androhung eines solchen Angriffs auf einen Nichtkernwaffenstaat kollektive Maßnahmen zu ergreifen.
Die Anschläge haben jedes Mitglied der Vereinten Nationen vor die Herausforderung gestellt, den Terrorismus, der überall auf der Welt Opfer gefordert hat, zu besiegen.
Obwohl dieser Prozess unter Drohungen und Angriffen vonstatten ging, trugen sich beinahe 9 Millionen Afghanen, mehr als 90 Prozent der geschätzten Wahlbevölkerung, in die Wählerverzeichnisse ein.