Im Angesicht nicht hinnehmbarer Armut haben wir eine klare moralische Handlungsverpflichtung, denn die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Ressourcen sind vorhanden.
Nach wie vor wird von einigen die Auffassung vertreten, dass die Berichte des AIAD, das ja als "interne" Aufsichtsstelle bezeichnet wird, lediglich der Verwaltung des Sekretariats vorgelegt werden sollten.