Geht dem Schuldner eine Anzeige der Abtretung einer oder mehrerer nachfolgenden Abtretungen zu, so kann der Schuldner durch Zahlung nach Maßgabe der Anzeige der letzten nachfolgenden Abtretung befreiend leisten.
Programmvorschläge, die sich nicht aus den Zielen des Plans ableiten, werden nur auf Grund von Resolutionen oder Beschlüssen der beschlussfassenden Organe vorgelegt, die nach der Annahme oder letzten Änderung des Plans verabschiedet wurden.