Zusätzliche Barrieren bestehen auch für weibliche Flüchtlinge, andere vertriebene Frauen, namentlich Binnenvertriebene, sowie für Einwanderinnen und Migrantinnen, insbesondere Wanderarbeiterinnen.
Bei weiteren annähernd 18 Millionen handelte es sich um hilfebedürftige Zivilpersonen in Konfliktsituationen, darunter auch Binnenvertriebene und Flüchtlinge.