Die Mitglieder des Vollmachtenprüfungsausschusses der Sondertagung sind die gleichen wie die des Vollmachtenprüfungsausschusses der fünfundfünfzigsten ordentlichen Tagung der Generalversammlung.
20. beschließt, den Punkt "Weiterverfolgung der Ergebnisse der Sondertagung über Kinder" in die vorläufige Tagesordnung ihrer sechsundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Die vorläufige Tagesordnung einer Sondertagung enthält nur diejenigen Gegenstände, deren Behandlung in dem Antrag auf Einberufung der Tagung vorgeschlagen wurde.
Während einer Sondertagung können Gegenstände der Ergänzungsliste und Zusatzgegenstände mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder der Tagesordnung angefügt werden.
Umsetzung der Ergebnisse der Zweiten Konferenz der Vereinten Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat II) und der fünfundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung
Den Beginn einer nach Regel 8 Buchstabe b einberufenen Notstandssondertagung gibt der Generalsekretär den Mitgliedern spätestens zwölf Stunden vor Beginn der Tagung bekannt.
Die vorläufige Tagesordnung einer auf Antrag des Sicherheitsrats einberufenen Sondertagung wird den Mitgliedern der Vereinten Nationen spätestens vierzehn Tage vor Beginn der Tagung übermittelt.
Die gemeinsame Wissensbasis ist nach wie vor dürftig, und trotz der zahlreichen Ad-hoc-Konferenzen und -Netzwerke übernimmt bei der Professionalisierung der Rechtsstaatsaktivitäten kein Akteur die Führung.
Viele Regierungen nehmen inzwischen auch Vertreter der Zivilgesellschaft in die Delegationen auf, die sie zu internationalen Konferenzen und Sondertagungen und mitunter auch zur Generalversammlung entsenden.
Während einer Notstandssondertagung können Zusatzgegenstände, sofern sie unter die Resolution 377 A (V) fallen, mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Mitglieder der Tagesordnung angefügt werden.
Stimmt binnen dreißig Tagen nach dem Datum der Mitteilung des Generalsekretärs die Mehrheit der Mitglieder zu, so wird nach Regel 8 eine Sondertagung der Generalversammlung einberufen.