Der 35-jährige Betriebswirt heißt in Wirklichkeit anders, aber seinen wahren Namen möchte er lieber nicht nennen, weil er Probleme mit seinem Arbeitgeber befürchtet.
Dort hat die 31-Jährige - die ihren echten Namen nicht nennen und nicht mit ihrer echten Stimme zu hören sein will - Zugriff auf die Gehaltslisten aller Mitarbeiter.
Im Fall von Emmaly Baecker hätte der Ermittlerin die IP-Adresse vor allem dann weitergeholfen, wenn sich der Tatverdächtige nicht mit seinem Klarnamen, sondern mit einem Fake-Profil bei Snapchat angemeldet hätte.